Artikel 1. Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden verstanden unter:
– „Verbraucher“: eine Vertragspartei, die eine natürliche Person ist und nicht in Ausübung eines Gewerbes oder Berufs handelt;
– „Übersetzungstätigkeiten“, „Redigiertätigkeiten“, „Korrekturlesen“, „Dolmetschertätigkeiten“, „DTP-Tätigkeiten“, „(SEO-)Copywriting“, „Lokalisierungstätigkeiten“, „Voice-over-Tätigkeiten“, „Transkriptionstätigkeiten“.
Artikel 2. Geltungsbereich dieser Bedingungen
Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot und jeden Vertrag zwischen Ecrivus International, nachfolgend „Ecrivus“ genannt, und einem Auftraggeber, für die Ecrivus diese Bedingungen für anwendbar erklärt hat, soweit von diesen Bedingungen nicht durch die Parteien ausdrücklich schriftlich abgewichen worden ist.
Artikel 3. Angebote
3.1 Die von Ecrivus erstellten Angebote sind freibleibend.
3.2 Die in einem Angebot genannten Preise verstehen sich ohne MwSt., sofern nicht anders angegeben.
3.3 Wenn der Auftraggeber einem von Ecrivus angebotenen Angebot zustimmt, sei es schriftlich oder mündlich, gilt, dass, wenn Ecrivus während der Vorbereitungsphase bzw. Anlaufphase des Projekts feststellt, dass sie die angebotenen Dienstleistungen wegen unvorhergesehener Umstände nicht ausführen kann, worunter, aber nicht beschränkt auf, ein zu niedrig kalkuliertes Angebot, ein Mangel an qualitativ kompetenten Lieferanten für den betreffenden Auftrag, oder weil sich der vorab vereinbarte Liefertermin in der Anlaufphase als nicht realistisch erweist, Ecrivus unbeschadet das Recht hat, das Angebot bzw. den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wobei weiterhin gilt, dass der Auftraggeber Ecrivus von jeglichem Schaden freistellt, den der Auftraggeber infolgedessen möglicherweise erleiden kann.
Artikel 4. Ausführung des Vertrages
4.1 Ecrivus wird den Vertrag nach bestem Wissen und Können sowie gemäß den Anforderungen guter Fachkunde ausführen. Soweit möglich wird versucht, das ursprüngliche Layout bzw. die ursprüngliche Gestaltung des zu übersetzenden Dokuments beizubehalten.
4.2 Soweit und insofern eine ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages dies erfordert, hat Ecrivus das Recht, bestimmte Tätigkeiten durch Dritte verrichten zu lassen.
4.3 Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass alle Daten, von denen Ecrivus angibt, dass sie notwendig sind, oder von denen der Auftraggeber vernünftigerweise verstehen muss, dass sie für die Ausführung des Vertrages notwendig sind, rechtzeitig an Ecrivus übergeben werden. Wenn die für die Ausführung des Vertrages benötigten Daten nicht rechtzeitig an Ecrivus übergeben worden sind, hat Ecrivus das Recht, die Ausführung des Vertrages auszusetzen und/oder die aus der Verzögerung entstehenden zusätzlichen Kosten gemäß den üblichen Tarifen dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
4.4 Ecrivus haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, die dadurch entstanden sind, dass Ecrivus von durch den Auftraggeber übergebenen unrichtigen und/oder unvollständigen Daten ausgegangen ist, es sei denn, diese Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit hätte für sie erkennbar sein müssen. Insbesondere haftet Ecrivus nicht für den Verlust des ursprünglichen Layouts bzw. der ursprünglichen Gestaltung des zu übersetzenden Dokuments, es sei denn, dessen Beibehaltung ist bei Auftragserteilung ausdrücklich schriftlich vereinbart worden.
4.5 Wenn vereinbart worden ist, dass der Vertrag in Phasen ausgeführt wird, kann Ecrivus die Ausführung derjenigen Teile, die zu einer folgenden Phase gehören, aussetzen, bis der Auftraggeber die Ergebnisse der vorangegangenen Phase schriftlich genehmigt hat.
Artikel 5. Vertragsdauer; Ausführungsfrist
Eine vereinbarte Frist für die Ausführung ist keine Ausschlussfrist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart ist. Bei Überschreitung der Ausführungsfrist muss der Auftraggeber Ecrivus daher schriftlich in Verzug setzen.
Artikel 6. Änderung des Vertrages
6.1 Wenn sich während der Ausführung des Vertrages herausstellt, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung notwendig ist, die zu verrichtenden Tätigkeiten zu ändern oder zu ergänzen, werden die Parteien rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache den Vertrag entsprechend anpassen.
6.2 Wenn die Parteien vereinbaren, dass der Vertrag geändert oder ergänzt wird, kann der Zeitpunkt der Fertigstellung der Ausführung dadurch beeinflusst werden. Ecrivus wird den Auftraggeber so bald wie möglich hierüber in Kenntnis setzen.
6.3 Wenn die Änderung oder Ergänzung des Vertrages finanzielle und/oder qualitative Folgen hat, wird Ecrivus den Auftraggeber hierüber im Voraus unterrichten. Wenn ein festes Honorar vereinbart worden ist, wird Ecrivus dabei angeben, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrages eine Überschreitung dieses Honorars zur Folge hat.
6.4 Abweichend von Absatz 3 wird Ecrivus keine Mehrkosten in Rechnung stellen können, wenn die Änderung oder Ergänzung die Folge von Umständen ist, die ihr zugerechnet werden können.
Artikel 7. Geheimhaltung
Beide Parteien sind zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen verpflichtet, die sie im Rahmen ihres Vertrages voneinander oder aus anderer Quelle erhalten haben. Informationen gelten als vertraulich, wenn dies von der anderen Partei mitgeteilt worden ist oder wenn dies sich aus der Art der Informationen ergibt.
Artikel 8. Geistiges Eigentum
8.1 Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 7. (Geheimhaltung) dieser Bedingungen behält sich Ecrivus die Rechte und Befugnisse vor, die ihr aufgrund des niederländischen Urheberrechtsgesetzes (Auteurswet) zustehen.
8.2 Alle von Ecrivus übergebenen Unterlagen, wie Berichte, Beratungen, Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Software usw., sind ausschließlich dazu bestimmt, vom Auftraggeber verwendet zu werden, und dürfen von ihm nicht ohne vorherige Zustimmung von Ecrivus vervielfältigt, veröffentlicht oder Dritten zur Kenntnis gebracht werden.
8.3 Ecrivus behält ferner das Recht, die durch die Ausführung der Tätigkeiten erweiterten Kenntnisse für andere Zwecke zu verwenden, soweit hierbei keine vertraulichen Informationen Dritten zur Kenntnis gebracht werden.
Artikel 9. Kündigung
9.1 Beide Parteien können den Vertrag nur schriftlich aufgrund wichtiger Gründe im Sinne von Artikel 7:408 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Burgerlijk Wetboek) kündigen.
9.2 Im Falle einer vorzeitigen Kündigung aufgrund wichtiger Gründe schuldet der Auftraggeber einen nach Billigkeit festzustellenden Teil des Entgelts, gemäß den Bestimmungen in Artikel 7:411 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Burgerlijk Wetboek).
Artikel 10. Auflösung des Vertrages
Die Forderungen von Ecrivus gegenüber dem Auftraggeber sind in den folgenden Fällen sofort fällig:
– nach Abschluss des Vertrages Ecrivus zur Kenntnis gelangte Umstände geben Ecrivus guten Grund zu der Befürchtung, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird;
– wenn Ecrivus den Auftraggeber bei Abschluss des Vertrages aufgefordert hat, Sicherheit für die Erfüllung zu leisten, und diese Sicherheit ausbleibt bzw. unzureichend ist.
In den genannten Fällen ist Ecrivus befugt, die weitere Ausführung des Vertrages auszusetzen oder zur Auflösung des Vertrages überzugehen, dies alles unbeschadet des Rechts von Ecrivus, Schadenersatz zu fordern.
Wenn sich Umstände in Bezug auf Personen und/oder Material ergeben, deren sich Ecrivus bei der Ausführung des Vertrages bedient oder zu bedienen pflegt, die derart sind, dass die Ausführung des Vertrages unmöglich oder derart erschwert und/oder unverhältnismäßig kostspielig wird, dass die Einhaltung des Vertrages billigerweise nicht mehr verlangt werden kann, ist Ecrivus befugt, den Vertrag aufzulösen.
Artikel 11. Mängel; Rügefristen
11.1 Beanstandungen über die verrichteten Tätigkeiten müssen vom Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung, jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung der betreffenden Tätigkeiten schriftlich an Ecrivus gemeldet werden.
11.2 Wenn sich die Beanstandung auf die Qualität der verrichteten Tätigkeiten bezieht, wird das Gelieferte auf Kosten der unterliegenden Partei durch einen von Ecrivus zu bestimmenden Korrekturleser korrekturgelesen. Sollte die Beanstandung des Auftraggebers daher durch den Korrekturleser als unbegründet beurteilt werden, gehen die Kosten des Korrekturlesers zu Lasten des Auftraggebers; im anderen Fall zu Lasten von Ecrivus.
11.3 Wenn eine Beanstandung begründet ist, wird Ecrivus die Tätigkeiten alsdann wie vereinbart verrichten, es sei denn, dies ist inzwischen für den Auftraggeber sinnlos geworden. Letzteres muss vom Auftraggeber kenntlich gemacht werden. Wenn das nachträgliche Verrichten der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr möglich oder sinnvoll ist, haftet Ecrivus nur innerhalb der Grenzen von Artikel 15. (Haftung).
11.4 Auch wenn der Auftraggeber rechtzeitig reklamiert, bleibt seine Verpflichtung zur Zahlung bestehen.
Artikel 12. Honorar
12.1 Für Angebote und Verträge, in denen ein festes Honorar angeboten oder vereinbart wird, gelten die Absätze 2, 6 und 7 dieses Artikels. Wenn kein festes Honorar vereinbart wird, gelten die Absätze 3-7 dieses Artikels.
12.2 Die Parteien können beim Zustandekommen des Vertrages ein festes Honorar vereinbaren. Das feste Honorar versteht sich ohne MwSt. und etwaige Auslagen.
12.3 Wenn kein festes Honorar vereinbart wird, wird das Honorar aufgrund der tatsächlich aufgewendeten Stunden festgesetzt. Das Honorar wird gemäß den üblichen Stundentarifen von Ecrivus berechnet, die für den Zeitraum gelten, in dem die Tätigkeiten verrichtet werden, es sei denn, ein davon abweichender Stundentarif ist vereinbart worden.
12.4 Etwaige Kostenvoranschläge verstehen sich ohne MwSt. und etwaige Auslagen.
12.5 Bei Aufträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat werden die geschuldeten Kosten periodisch in Rechnung gestellt.
12.6 Wenn Ecrivus mit dem Auftraggeber ein festes Honorar oder einen Stundentarif vereinbart, ist Ecrivus gleichwohl zur Erhöhung dieses Honorars oder Tarifs berechtigt. Insbesondere darf Ecrivus Steigerungen bei den Kosten Dritter weiterberechnen. Eine derartige Erhöhung kann dem Auftraggeber nur in Rechnung gestellt werden, wenn diese ihm vor dem Wirksamkeitsdatum mitgeteilt worden ist.
12.7 Wenn die Erhöhung mehr als 10% beträgt, hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Artikel 13. Zahlung
13.1 Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, entweder mittels gesetzlichen Zahlungsmittels in der Geschäftsstelle von Ecrivus oder durch Überweisung des geschuldeten Betrages auf die Bankkontonummer 123642612 (Rabobank Nuth) auf den Namen von Ecrivus International in Maastricht-Airport. Nach Ablauf von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum befindet sich der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist; der Auftraggeber schuldet ab dem Zeitpunkt des Verzugseintritts auf den fälligen Betrag Zinsen in Höhe der gesetzlichen (Handels-)Zinsen + 2%.
13.2 Im Falle der Liquidation, des Konkurses oder der Zahlungsaufschubgewährung des Auftraggebers sind die Verpflichtungen des Auftraggebers sofort fällig.
13.3 Vom Auftraggeber geleistete Zahlungen dienen stets zur Tilgung in erster Linie aller geschuldeten Zinsen und Kosten, in zweiter Linie der fälligen Rechnungen, die am längsten offen stehen, selbst wenn der Auftraggeber angibt, dass sich die Begleichung auf eine spätere Rechnung bezieht.
13.4 Die Zahlung hat ohne Abzug oder Verrechnung zu erfolgen.
Artikel 14. Inkassokosten
14.1 Ist der Auftraggeber mit der Erfüllung einer oder mehrerer seiner Verpflichtungen säumig oder in Verzug, gehen alle angemessenen Kosten zur Erlangung der außergerichtlichen Befriedigung zu Lasten des Auftraggebers. In jedem Fall schuldet der Auftraggeber:
– über die ersten Euro 2.950,- 15%
– über den darüber hinausgehenden Betrag bis Euro 5.900,- 10%
– über den darüber hinausgehenden Betrag bis Euro 14.748,- 8%
– über den darüber hinausgehenden Betrag bis Euro 58.990,- 5%
– über den darüber hinausgehenden Betrag 3%
Wenn Ecrivus nachweist, höhere Kosten gehabt zu haben, die billigerweise notwendig waren, kommen auch diese für eine Erstattung in Betracht.
14.2 Der Auftraggeber schuldet Ecrivus die von Ecrivus aufgewendeten Gerichtskosten in allen Instanzen, außer soweit der Auftraggeber nachweist, dass diese unangemessen hoch sind. Dies gilt nur, wenn Ecrivus und der Auftraggeber in Bezug auf einen Vertrag, auf den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendbar sind, ein gerichtliches Verfahren führen und eine richterliche Entscheidung in Rechtskraft erwächst, bei der der Auftraggeber vollständig oder überwiegend unterliegt.
Artikel 15. Haftung
15.1 Ecrivus haftet niemals für Schäden, die durch die Wahl der Versandart der Ergebnisse des Auftrags entstanden sind, wodurch diese Ergebnisse zu spät, unrichtig oder beschädigt beim Auftraggeber ankommen.
15.2 Die Haftung von Ecrivus ist jederzeit auf den Betrag des geschuldeten Honorars beschränkt; bei Aufträgen mit einer längeren Laufzeit ferner beschränkt auf den über die letzten sechs Monate geschuldeten Honoraranteil.
15.3 Die in diesen Bedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Ecrivus oder ihrer leitenden Untergebenen zurückzuführen ist.
Artikel 16. Höhere Gewalt
16.1 Unter höherer Gewalt werden Umstände verstanden, die die Erfüllung der Verbindlichkeit verhindern und die Ecrivus nicht zuzurechnen sind.
Hierunter werden (soweit und insofern diese Umstände die Erfüllung unmöglich machen oder unbillig erschweren) auch begriffen: Streiks in anderen Betrieben als denen von Ecrivus, wilde Streiks oder politische Streiks im Betrieb von Ecrivus; ein allgemeiner Mangel an benötigten Rohstoffen und anderen für das Zustandebringen der vereinbarten Leistung benötigten Sachen oder Dienstleistungen; nicht vorhersehbare Stagnation bei Zulieferern oder anderen Dritten, von denen Ecrivus abhängig ist, sowie allgemeine Transportprobleme.
16.2 Ecrivus hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindert, eintritt, nachdem Ecrivus ihre Verbindlichkeit hätte erfüllen müssen.
16.3 Während höherer Gewalt werden die Verpflichtungen von Ecrivus ausgesetzt. Wenn der Zeitraum, in dem durch höhere Gewalt die Erfüllung der Verpflichtungen durch Ecrivus nicht möglich ist, länger als 3 Monate dauert, sind beide Parteien befugt, den Vertrag aufzulösen, ohne dass in diesem Fall eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht.
16.4 Wenn Ecrivus beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise ihren Verpflichtungen nachgekommen ist oder nur teilweise ihren Verpflichtungen nachkommen kann, ist sie berechtigt, den bereits ausgeführten bzw. ausführbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und ist der Auftraggeber gehalten, diese Rechnung zu begleichen, als beträfe es einen gesonderten Vertrag. Dies gilt jedoch nicht, wenn der bereits ausgeführte bzw. ausführbare Teil keinen selbständigen Wert hat.
Artikel 17. Streitbeilegung
17.1 Abweichend von den gesetzlichen Regeln für die Zuständigkeit des Zivilrichters wird jeder Streit zwischen Auftraggeber und Ecrivus, falls das Gericht zuständig ist, durch das Bezirksgericht Maastricht (Rechtbank Maastricht) beigelegt. Ecrivus bleibt jedoch befugt, den Auftraggeber vor dem nach Gesetz oder dem anwendbaren internationalen Abkommen zuständigen Richter zu verklagen.
17.2 Wenn der Auftraggeber Verbraucher ist oder wenn in seinem Betrieb oder seiner Praxis (einschließlich des Auftraggebers selbst) drei oder weniger als drei Personen tätig sind, hat er das Recht, während eines Monats, nachdem Ecrivus sich schriftlich auf diese Bestimmung berufen hat, sich für die Beilegung des Streits durch den nach Gesetz zuständigen Zivilrichter zu entscheiden.
Artikel 18. Anwendbares Recht
Auf jeden Vertrag zwischen Ecrivus und dem Auftraggeber ist niederländisches Recht anwendbar.
Artikel 19. Änderung der Bedingungen
Ecrivus ist befugt, Änderungen an diesen Bedingungen vorzunehmen. Diese Änderungen treten zum angekündigten Zeitpunkt des Inkrafttretens in Kraft. Ecrivus wird dem Auftraggeber die geänderten Bedingungen rechtzeitig übersenden. Wenn kein Zeitpunkt des Inkrafttretens mitgeteilt worden ist, treten Änderungen gegenüber dem Auftraggeber in Kraft, sobald ihm die Änderung mitgeteilt worden ist.
Ergänzende Anwendbarkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle Dienstleistungen und Verträge, die unter anderen Handelsnamen, Labels und Domainnamen der Ecrivus International VOF angeboten werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf ecrivus.nl, ecrivus-multimedia.nl, ecrivus.be, ecrivus.de, ecrivus.com, ecrivus.fr, zeldzamevertalingen.nl und beedigdevertalingonline.nl.
Maßgebliche Sprachfassung
Bei Unstimmigkeiten oder Auslegungsunterschieden zwischen dieser Übersetzung und der niederländischen Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist stets die niederländische Originalfassung maßgebend.